Hinweis zur Künstlersozialabgabe

Wussten Sie, dass Unternehmer einen Beitrag zur Künstler Sozialabgabe leisten müssen? Das gilt, wenn Sie einen Künstler oder Publizisten beauftragt haben.
Als selbständiger Designer bin ich über die Künstlersozialkasse versichert. Ein Segen, dass es sie gibt. Denn sie übernimmt für ihre Mitglieder die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung. Wie es bei Angestellten der Arbeitgeber tut.
Daraus folgt, dass Unternehmen und „Verwerter“ künstlerisch-kreativer Arbeit sich an den Ausgaben für die Sozialversicherung von Künstlern und Publizisten beteiligen müssen.
Gesetzlich geregelt ist das im Künstlersozialversicherungsgesetz, KSVG. Für meine Auftraggeber bedeutet das, dass sie am Meldeverfahren zur Künstlersozialabgabe teilnehmen müssen. Ein Betrag von 4,2 % des Entgelts, das sie in diesem Jahr an mich bezahlt haben, müssen sie an die Künstlersozialkasse abführen.
Wenn Sie mir z.B. einen Auftrag über 1.000,- € erteilt und vergütet haben, werden, nach ihrer Meldung bei der Künstlersozialkasse, zusätzlich 42,- € als Beitrag zur Künstlersozialkasse fällig.
Nachlesen können Sie das auf der Internetseite der Künstlersozialkasse.