Künstlersozialabgabe
Als selbständiger Designer bin ich über die Künstlersozialkasse versichert. Sie übernimmt für ihre Mitglieder die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, wie bei Angestellten der Arbeitgeber.
Diese Ausgaben finanziert die Künstlersozialkasse einerseits durch die Beiträge der Versicherten, aber auch über die Künstlersozialabgabe, die Unternehmen als „Verwerter/innen“ künstlerisch-kreativer Arbeit leisten müssen. Gesetzlich geregelt ist das im Künstlersozialversicherungsgesetz, KSVG. Für meine Auftraggeber/innen bedeutet das, dass sie am Meldeverfahren zur Künstlersozialabgabe teilnehmen müssen.
Ein Betrag von 5 % des Entgelts für Künstler/innen und Publizist/innen müssen an die Künstlersozialkasse abgeführt werden. Was sich zunächst vielleicht unerfreulich anhört, ist vor allem ein wichtiger solidarischer Beitrag, der es kreativ Schaffenden ermöglicht, sich die Sozialversicherung leisten zu können.
Nachlesen können Sie das auf der Internetseite der Künstlersozialkasse.

