Portfolio
Beispiele aus Print, Internet, Logo- und Corporate Design sowie Außenwerbung
Die Aufgaben im Printbereich sind so vielfältig wie die Materialien und Formate, die sich bedrucken lassen.
Webseiten
Erstellung und Pflege von Internetseiten (WordPress und andere CMS)
Web-Grafiken, Online-Anzeigen etc.
Logo- und Corporate Design
Individualität, Charakter, Identifikation – Den ersten Eindruck Ihres Unternehmens sollten Sie nicht dem Zufall überlassen.
Außenwerbung, Großformat
Wenn’s groß wird, wird es sichtbar. Schilder, Banner, Dropflags und Fahnen für Auftritte mit Weitblick
Verpackungen
Du willst das Produkt kaufen, obwohl du es noch nicht kennst. Dann ist es gelungenes Design in drei Dimensionen.
Illustration
Detailgetreu, lebendig, auf den Punkt. Weil manche Dinge mehr verdienen als nur ein Foto.

KURZBESCHREIBUNG
Freelancer Kommunikations-Design
Berufserfahrung
• Über 25 Jahre Praxiserfahrung
• 2023 bis 2025 nebenberuflich: E-Learning
und Medienproduktion an der
HFH (Hamburger Fernhochschule)
• Seit 2007 selbständig
• 10 Jahre Art-Direktor verschiedener Agenturen
für Werbung, Marketing und PR in Festanstellung
• FH-Studium, Abschluss Dipl.-Designer (FH)
Kernkompetenzen
Kommunikations-Design für Print- und Onlinemedien | Konzeption/Entwurf, Layout, Satz, Typo
Logo-Design | Corporate-Design | Unternehmenskommunikation
Agenturleistungen | Beratung | Kreation | Produktion
Druckvorstufe | fertiges Druckerzeugnis | Erstellung und Pflege von Internetseiten
Auftraggeber aus den Bereichen
Immobilien- und Finanzdienstleister | mittelständische Unternehmen
Seniorenwohnanlagen und -residenzen | Industrie/Fertigung | Handwerk
Gewerbetreibende | Künstler | Privatpersonen
Anspruch
Professionalität | Qualität | Kompetenz | Zuverlässigkeit | Zielorientierung
JETZT ANFRAGEN
KSK – Künstlersozialabgabe
Wichtiger Hinweis: Unternehmen bzw. Auftraggeber, die eine/n Künstler/in oder Publizist/in beauftragen, müssen einen Beitrag zur Künstler Sozialabgabe leisten.
Als selbständiger Designer bin ich über die Künstlersozialkasse versichert. Sie übernimmt für ihre Mitglieder die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung. Ähnlich, wie es bei Angestellten der Arbeitgeber tut.
Daraus folgt, dass Unternehmen und „Verwerter/innen“ künstlerisch-kreativer Arbeit sich an den Ausgaben für die Sozialversicherung von Künstler/innen und Publizist/innen beteiligen müssen.
Gesetzlich geregelt ist das im Künstlersozialversicherungsgesetz, KSVG. Für meine Auftraggeber/innen bedeutet das, dass sie am Meldeverfahren zur Künstlersozialabgabe teilnehmen müssen.
Ein Betrag von 5 % des Entgelts, das sie 2025 an mich bezahlen, müssen sie an die Künstlersozialkasse abführen. Bei einem Auftrag über 1.000,- € würden, nach ihrer Meldung bei der Künstlersozialkasse, also 50,- € als Künstlersozialabgabe fällig.
Nachlesen können Sie das auf der Internetseite der Künstlersozialkasse.