Dein Lieblings-Grafiker

Werbung, Kommunikation, Grafik & Design

Lieblingsgrafiker
STEPHAN NEBEL

Art Direktion, Kommunikationsdesign, Dipl.-Designer (FH)

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Portfolio

Beispiele aus Print, Internet, Logo- und Corporate Design sowie Außenwerbung

Print

Die Aufgaben im Printbereich sind so vielfältig wie die Materialien und Formate, die sich bedrucken lassen.

Webseiten

Erstellung und Pflege von Internetseiten (WordPress und andere CMS) 
Web-Grafiken, Online-Anzeigen etc.

Logo- und Corporate Design

Individualität, Charakter, Identifikation – Den ersten Eindruck Ihres Unternehmens sollten Sie nicht dem Zufall überlassen.

Außenwerbung, Großformat

Wenn’s groß wird, wird es sichtbar. Schilder, Banner, Dropflags und Fahnen für Auftritte mit Weitblick

Verpackungen

Du willst das Produkt kaufen, obwohl du es noch nicht kennst. Dann ist es gelungenes Design in drei Dimensionen.

Illustration

Detailgetreu, lebendig, auf den Punkt. Weil manche Dinge mehr verdienen als nur ein Foto.

Stephan Nebel
KURZBESCHREIBUNG

Freelancer Kommunikations-Design

Berufserfahrung

• Über 25 Jahre Praxiserfahrung
• 2023 bis 2025 nebenberuflich: E-Learning
und Medienproduktion an der
HFH (Hamburger Fernhochschule)
• Seit 2007 selbständig
• 10 Jahre Art-Direktor verschiedener Agenturen
für Werbung, Marketing und PR in Festanstellung
• FH-Studium, Abschluss Dipl.-Designer (FH)

Kernkompetenzen

Kommunikations-Design für Print- und Onlinemedien | Konzeption/Entwurf, Layout, Satz, Typo
Logo-Design | Corporate-Design | Unternehmenskommunikation   
Agenturleistungen | Beratung | Kreation | Produktion
Druckvorstufe | fertiges Druckerzeugnis | Erstellung und Pflege von Internetseiten

Auftraggeber aus den Bereichen

Immobilien- und Finanzdienstleister | mittelständische Unternehmen
Seniorenwohnanlagen und -residenzen | Industrie/Fertigung | Handwerk 
Gewerbetreibende | Künstler | Privatpersonen

Anspruch

Professionalität | Qualität | Kompetenz | Zuverlässigkeit | Zielorientierung

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Künstlersozialabgabe

KSK – Künstlersozialabgabe

Wichtiger Hinweis: Unternehmen bzw. Auftraggeber, die eine/n Künstler/in oder Publizist/in beauftragen, müssen einen Beitrag zur Künstler Sozialabgabe leisten.

Als selbständiger Designer bin ich über die Künstlersozialkasse versichert. Sie übernimmt für ihre Mitglieder die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung. Ähnlich, wie es bei Angestellten der Arbeitgeber tut.

Daraus folgt, dass Unternehmen und „Verwerter/innen“ künstlerisch-kreativer Arbeit sich an den Ausgaben für die Sozialversicherung von Künstler/innen und Publizist/innen beteiligen müssen.

Gesetzlich geregelt ist das im Künstlersozialversicherungsgesetz, KSVG. Für meine Auftraggeber/innen bedeutet das, dass sie am Meldeverfahren zur Künstlersozialabgabe teilnehmen müssen.

Ein Betrag von 5 % des Entgelts, das sie 2025 an mich bezahlen, müssen sie an die Künstlersozialkasse abführen. Bei einem Auftrag über 1.000,- € würden, nach ihrer Meldung bei der Künstlersozialkasse, also 50,- € als Künstlersozialabgabe fällig.

Weitere Infos

Nachlesen können Sie das auf der Internetseite der Künstlersozialkasse.